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AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I . A L L G E M E I N E S

  1.  a) Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage meiner Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Lieferbestätigungen, Bestellformularen und Auftragserteilungen verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  2.  b) Die Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert: bei Auftragserteilung / sobald Bildmaterial bestellt und egal in welcher Form, genutzt wird.
  3.  c) Der Begriff Bildmaterial bezeichnet sowohl Aufsichts-, Durchsichtsvorlagen und Dateien, als auch alle auf Datenträger wie Disketten, CD’s, DVD’s oder anderen technisch übermittelten Abbildungen (Abdruck, Projektion, Layout, Reproduktion, Internet, Photo CD/ DVD oder Wiedergabe in einer anderen Form) des Bildmaterials verstanden. Hierunter fällt auch die Verwendung in einer anderen Vorlage oder einem Composing.
  4.  d) Der Nutzer trägt Kosten und Risiko einer sicheren Aufbewahrung und Rücksendung des Bildmaterials.

 

 

I I . N U T Z U N G S - U N D U R H E B E R R E C H T E

  1.  a) Der Nutzer verpflichtet sich die publizistischen Grundsätze des vom Deutschen Presserat herausgegebenen Pressekodex zu beachten. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für eine Tendenzverfremdung, eine textliche Unterstellung oder eine Überschreitung der Nutzungsvereinbarung. Schadenersatzforderungen Dritten gegenüber ist der Nutzer alleine Schadenersatzpflichtig.
  2.  b) Das Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrecht bleibt immer bei mir. Dies gilt auch für Auftragsarbeiten.
  3.  c) Bildmaterial wird ausschließlich leihweise zur einmaligen Nutzung zur Verfügung gestellt.
  4.  d) Durch Zahlung von Schadensersatz Beträgen oder anderen Kosten und Beträge erwirbt der Nutzer weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
  5.  e) Eine Weitergabe an Dritte, außer zur internen Sichtung oder zur Bearbeitung im Auftrag des Nutzers, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung bei Schadenersatz-ansprüchen Dritter übernommen.
  6.  f) Digitale Speicherungen sind sofort nach Nutzung zu vernichten. Für interne Zwecke angefertigte Duplikate oder andere Kopien sind der Rücksendung beizulegen. Die entstandenen Kosten dafür trägt der Nutzer.
  7.  g) Veränderungen des gelieferten Bildmaterials durch Composing, Montagen oder elektronische Mittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlichen Bildes sind nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet sind Ausschnitte welche die Bildaussage verändern, das Nach- / Abzeichnen und das Nachstellen / -fotografieren.
  8.  h) Für jede Nutzung wird Urhebervermerk nach §13 UrhG, Honorar und Belegnachweis verlangt. Beim Urhebervermerk muss eine zweifelsfreie Zuordnung zum Bild gewährleistet sein. Wird dem nicht Folge geleistet, wird Schadensersatz in Höhe von 100 % des jeweiligen Nutzungshonorars fällig. Außerdem trägt er sämtliche Kosten von/aus Ansprüchen Dritter.
  9.  i) Der Nutzer erhält keine Exklusivrechte, solange dies nicht vorher schriftlich bestätigt wurde. Das erhöhte Honorar aus Exklusivrechten bedarf ebenfalls der vorherigen Schriftform.
  10.  j) Der Nutzer entscheidet selbst, ob bei überlassenem Bildmaterial auf dem Innenräume von Gebäuden, Kunstwerke oder Personen abgebildet sind, und somit Bereiche des Rechtes an Dritten, Parteien betroffen sein könnten, für dessen jeweilige Nutzung eine Genehmigung erforderlich ist. Es kann nicht garantiert werden, dass eine geeignete gültige Erlaubnis vorliegt, außer es wird vorher schriftlich zugesichert. Ohne Vorlage der schriftlichen Zusage wird jede Haftung abgelehnt. Dies gilt ebenfalls für Bildnisse auf denen Personen des öffentlichen Lebens abgebildet sind.
  11.  k) Es wird keine Verantwortung für die Nutzung zu Werbezwecken übernommen, auf denen geschützte Produkte, Handelsmarken, Markenzeichen, Grafiken, Designs oder ähnliches abgebildet ist. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung der notwendigen Genehmigungen.

 

 

 

I I I . H O N O R A R E , G E B Ü H R E N , S C H A D E N E R S A T Z , Z A H L U N G

  1.  a) Jede Nutzung von Bildmaterial und Konzeptionen ist honorarpflichtig.
  2.  b) Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Verwendungszweck und ist vor Verwendung zu klären. Vereinbarte Honorare gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede weitere Nutzung, auch für andere Zwecke und Medien, bedarf der erneuten Honorarvereinbarung, unter genauen Angaben des neuen Verwendungszweckes.
  3.  c) Wird Bildmaterial über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus einbehalten, ohne dass eine schriftliche Verlängerung der Rückgabefrist vereinbart wurde, werden Blockierungskosten in Rechnung gestellt. Durch die Zahlung von Blockierungskosten werden keine Nutzungs- und Besitzrechte erworben.
  4.  d) Für Auswahlsendungen werden Bearbeitungskosten in marktüblicher Höhe in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach Art und Umfang für Bearbeitung und Kosten richtet. Nicht enthalten sind Versandkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5.  e) Durch die Bezahlung von Bearbeitungsgebühren erwirbt der Nutzer keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bearbeitungskosten werden gesondert berechnet.
  6.  f) Sollten Bildmaterial oder Konzepte ohne schriftliche Freigabe verwendet werden, kann Schadensersatz bis zum Fünffachen des üblichen Honorares gefordert werden. Ansprüche Dritter bleiben dabei unberücksichtigt.
  7.  g) Bei Verlust, Teilbeschädigung oder Beschädigung die eine weitere Verwendung des überlassenen Materials ausschließt, ist Schadensersatz in marktüblicher Höhe, mindestens jedoch € 1.000,–  bei Totalverlust bzw. - beschädigung zu zahlen, ohne dass es einen Nachweis des wirtschaftlichen Schaden bedarf. Durch Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Nutzer keine Eigentumsrechte und keine Nutzungsrechte.
  8.  h) Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wechsel werden nicht angenommen.
  9.  i) Zahlungsverzug berechtigt mich, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug bin ich auch berechtigt, die sofortige Begleichung der noch nicht fälligen Rechnungsbeträge zu verlangen.

 

 

I V . A U F T R A G S A R B E I T E N

  1.  a) Der Umfang der übertragenen Rechte ist bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Die maximale Nutzungsdauer ist, soweit nicht anders vereinbart, auf drei Monate begrenzt.
  2.  b) Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterung werden zusätzlich belastet. Entscheidungen über Umfang sowie Notwendigkeit anfallender Arbeiten innerhalb eines Auftrages liegen bei mir und können auf verlangen nachgewiesen werden. Besprechungen im Sinne von konzeptioneller oder organisatorischer Mitarbeit werden auf Basis der Honorarvereinbarung berechnet.
  3.  c) Originale bleiben mein Eigentum. Urheberrechte und das Recht zur Weiterverwertung bleiben bei mir. Der Auftraggeber hat darauf keine Honoraransprüche.
  4.  d) Die Honorare enthalten keine Nebenkosten und gelten für die einmalige Nutzung. Verbrauchsmaterial und Kosten für technische Ausarbeitung werden gesondert berechnet. Ich bin berechtigt Lieferanten oder Dienstleister zu Lasten des Auftraggebers selbst zu wählen.
  5.  e) Fahrt- und Reisekosten werden gesondert berechnet, einschließlich Kosten für erforderliche Versicherungen. Flugreisen = Businessklasse, Bahnreise = 1. Klasse.
  6.  f) Übernachtungskosten werden gesondert berechnet. Es besteht Anspruch auf ein Hotel der gehobenen Mittelklasse. Tagesspesen sind extra zu entrichten.
  7.  g) Bei Auftragsproduktionen für Zeitungen und Zeitschriften ist Exklusivität bis eine Woche für Zeitschriften / bis einen Tag für Tageszeitungen nach Erstverkaufstag vereinbart.
  8.  h) Das Recht zum Weitervertrieb bedarf der gesonderten Vereinbarung.
  9.  i) Vereinbarte Honorare verstehen sich als Garantiehonorare.
  10.  j) Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände die nicht von mir zu vertreten sind. Schadensersatzansprüche in diesen Fällen trete ich an den Auftraggeber ab. Ich übernehme keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Leihgeräten und Requisiten. Terminüberschreitungen die ich nicht zu vertreten habe, berechtigen den Auftraggeber nicht, Rechte aus Verzug geltend zu machen.
  11.  k) Fällt ein Fototermin innerhalb von 4 Werktagen vor Buchung aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so habe ich Anrecht auf ein Ausfallhonorar von mindestens 50 % des vereinbarten Honorares. Bei Ausfällen innerhalb eines Werktages vor, oder am gleichen Tag besteht Anspruch auf das volle Honorar. Mehrkosten für einen Ersatzauftrag trägt der Auftraggeber.
  12.  l) Müssen Aufnahmen vor Ort wegen schlechten Wetters oder höherer Gewalt auf einen neuen Termin verschoben werden, berechne ich lediglich jene Mehrkosten, die sich nicht vermeiden lassen. Muss auch der neue Termin verschoben werden, bin ich berechtigt, als Entgelt für die zur Verfügung gehaltene Arbeitszeit die Hälfte des vereinbarten Honorars zusätzlich zu den Drittkosten zu verlangen. Bei jeder weiteren Verschiebung steht mir das volle Honorar zu. Eine allfällige Risikoversicherung ist Sache des Auftraggebers.
  13.  m) Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen und bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als auftragsgemäß angenommen.
  14.  n) Belichtetes oder verarbeitetes Material ist auf allen Transportwegen nicht versichert. Das Risiko bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch für Vervielfälltigungsprodukte wie Duplikate, Proof’s, CD’s, DVD’s, usw.
  15.  o) Wird mir die freie Gestaltung eines Auftrages überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes, der Requisiten / Accessoires und der angewendeten optisch- und technischen fotografischen Mittel, ausgeschlossen.
  16.  p) Werden zur Erstellung von Aufnahmen Mitarbeiter (z.B. Assistenten, Modelle, Handwerker, Visagisten usw.) benötigt, schließe ich die erforderlichen Verträge (Honorarvereinbarungen, Versicherungen usw.) in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung des Auftraggebers ab.
  17.  q) Übersteigt die voraussichtliche Werksumme den Betrag von € 400,–, so bin ich berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von mindestens 50 % der Werksumme zu Verlangen.

 

V . S C H L U S S B E S T I M M U N G E N

  1.  a) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist D – 50354 Hürth; Gerichtsstand ist der Sitz des für mich zuständigen       Amts - oder Landesgerichts.
  2.  b) Dies gilt auch für Auftraggeber, deren Wohn- und Geschäftssitz sich im Ausland befindet.
  3.  c) Deutsches Recht gilt auch für Nutzung der Bilder im Ausland als vereinbart.
  4.  d) Bei grenzüberschreitenden Verträgen, ist der deutsche Vertragstext maßgeblich.
  5.  e) Bei Ungültigkeit einer der Artikel behalten die anderen Artikel der Geschäftsbedingung ihre Gültigkeit.